Ihre Fragen zum GeschäftskontoPlus

Erkennt das Finanzamt den KontoauszugOnline in Form einer PDF-Datei an?

Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des KontoauszugOnline mit Ihrem Finanzamt zu klären.

Berechnen Sie für jede Buchungsart 13 Cent?

Ja. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Überweisung, eine Lastschrift oder um einen Dauerauftrag handelt.

Kann auch eine „GmbH in Gründung“ ein Konto eröffnen?

Ja, wir eröffnen auch Konten für GmbH’s in Gründung. In diesem Falle legen Sie den Kontoeröffnungsunterlagen den Gesellschaftervertrag bei. Den Handelsregisterauszug reichen Sie uns bitte später unaufgefordert nach.

Kann ich die Kontoauszüge an einem Auszugsdrucker meiner Stadt abholen?

Alternativ zum KontoauszugOnline können Sie Ihre Kontoauszüge am Auszugsdrucker der meisten Volksbanken/Raiffeisenbanken holen. Folgende Banken unterstützen diesen Service leider nicht: Nicht teilnehmende Banken (PDF) Voraussetzung für den Auszugsdruck am Automaten ist eine VR-BankCard, die Sie auch nachträglich bestellen können.

Besteht die Möglichkeit des Lastschrifteneinzuges?

Wenn Sie Forderungen im Lastschriftverfahren einziehen wollen, prüfen wir das gern. Schicken Sie uns dafür diese Lastschriftinkasso-Vereinbarung ausgefüllt und unterschrieben per Post.

Kann das GeschäftskontoPlus von Unternehmen aller Rechtsformen genutzt werden?

Grundsätzlich ja, es gibt aber zwei Ausnahmen: Wir führen keine Konten für die englische Limited und die deutsche Unternehmergesellschaft (UG).

Was hat es mit dem Sonderkündigungsrecht auf sich?

Damit wollen wir uns vor dubiosen Geschäftemachern schützen. Wir arbeiten in der Organisationsform einer Direktbank und kennen unsere Kunden nicht persönlich. Umso mehr müssen wir uns vor Firmen mit betrügerischen Ambitionen schützen, damit unser guter Name keinen Schaden nehmen kann. Das Sonderkündigungsrecht ist also eine reine Präventivmaßnahme. Wer ausschließlich saubere Geschäfte macht, wird damit nicht in Berührung kommen.

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