VR-RentePlus

  • Riester-Banksparplan
  • Empfohlen von Finanztest
  • Gekoppelt an einen Referenzzins
  • Riester ohne Risiko

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VR-RentePlus

VR-RentePlus ist der Riester-Banksparplan der Volksbank Eisenberg mit der Zertifizierungsnummer 2420.

Die Zinsen für VR-RentePlus orientieren sich an der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen, die täglich von der Bundesbank festgestellt wird. Unsere Riester-Sparer ziehen damit Vorteile aus möglichen Zinssteigerungen des Marktes und aus staatlichen Prämien.

Sofern Sie nicht wissen, ob eine Riester-Rente oder ein klassischer Sparplan besser für Sie ist, hilft Ihnen unser Anlagekompass.

Finanztest: Vergleich Riester-Banksparpläne

Im November-Heft 2010 bewertet Finanztest den Riester-Banksparplan der Volksbank Eisenberg DIREKT erneut als überdurchschnittlich gut: "Riester-Banksparpläne bleiben attraktiv, weil sie solide Renditeaussichten mit absoluter Sicherheit verbinden. Unter allen Riester-Angeboten sind sie am flexibelsten, außerdem kostengünstig und am leichtesten zu verstehen", so Finanztest. Der aktuelle Zins sei dabei nur eine Momentaufnahme, denn sobald die Marktzinsen steigen, gehe auch die Verzinsung der Sparpläne nach oben.

  • Mindest-Eigenbetrag 60 € pro Jahr
  • Mindest-Laufzeit 7 Jahre
  • Zinsdifferenz zur Umlaufrendite: 0,75 %
  • Zinsanpassungstermine: 15. Februar und 15. August jeden Jahres
  • Verwaltungskosten: 15 € p. a.
  • Kein Freistellungsauftrag – VR-RentePlus ist befreit von der Zinsabschlagsteuer.
  • Ehegattenvertrag möglich, sofern Hauptvertrag mit der Volksbank Eisenberg geschlossen wurde

Mit der im Jahr 2001 beschlossenen Rentenreform hat der Staat die Stabilität des bisherigen Rentensystems in Frage gestellt. Private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Wer nicht schon in jungen Jahren handelt, kann das Versäumte später kaum noch aufholen.

Grundförderung

Auf staatliche Förderung zur Altersvorsorge haben grundsätzlich alle Anspruch, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder Versorgungssystemen des Öffentlichen Dienstes, der Beamten oder der Landwirtschaft angehören. Auch nicht berufstätige Ehegatten können gefördert werden.

Die Riester-Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundzulage von 154 € pro Jahr und (bei Kindergeldanspruch) einer Kinderzulage bis zu 300 € pro Jahr und Kind. Basis für die Berechnung ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen des jeweiligen Vorjahres. Die Gesamtsparleistung muss mindestens 4 Prozent davon betragen und darf 2.100 € pro Jahr nicht übersteigen.

Günstigerprüfung

Ihr Finanzamt prüft bei Ihrer Einkommenssteuererklärung automatisch, ob für Ihre geleisteten Sparbeträge ein Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Grund- und Kinderzulagen. Das ist abhängig vom Einkommen und kann zu einer zusätzlichen Steuererstattung führen.

Aktueller Zins

Letzte Änderung: 16.08.2011

Aktueller Zins: 1,36 %

  • Zinsdifferenz zur Umlaufrendite: 0,75 %
  • Zinsanpassungstermine: 15. Februar und 15. August jeden Jahres

Historische Zinsen

Gültig seit

Zinssatz

16.08.2011

1,36 %

16.02.2011

2,22 %

15.08.2010

1,35 %

17.02.2010

2,09 %

17.09.2009

2,48 %

17.02.2009

2,22 %

18.08.2008

3,54 %

20.02.2008

3,13 %

17.08.2007

3,65 %

22.02.2007

3,38 %

21.08.2006

3,21 %

21.04.2006

2,65 %

28.03.2006

2,47 %

Im Folgenden bilden wir drei lebensnahe Rechenbeispiele ab. Maßgeblich für das Ermitteln der jeweiligen Werte sind die Berechnungsgrundlage und der Angabenvorbehalt.

Rechenbeispiele

Die Rechenbeispiele basieren auf folgenden Annahmen:

1) Gemäß Fördervoraussetzung muss die Ansparleistung mindestens der Höhe der Mindesteigenbeträge entsprechen.
2) Gemäß Förderbedingungen werden die Beiträge seit 2008 erhöht.
3) Der Wegfall der Kinderzulage wird nach Ablauf der Förderung durch einen höheren Eigenbetrag kompensiert. 1)
4) Bei der überschlägigen Rentenschätzung wird eine sofortige monatliche Besparung (Eigenbetrag + Zulage) gemäß Förderbedingungen zugrunde gelegt wie sie seit dem Jahre 2008 gültig ist.
5) Verwaltungsgebühren und sonstige Kosten schlagen sich in der Modellrechnung nicht nieder. Diese sind ggf. separat zu berücksichtigen.
6) Die Rentenberechnung basiert auf einem angenommenen Kapitalverzehr bis zum genannten Lebensjahr, da die künftigen Kosten einer lebenslangen (sofort oder aufschiebend beginnenden) Rentenversicherung heute nicht beziffert werden können. 2)
7) Bei der Berechnung der möglichen Rente werden Kaufkraftverluste nicht berücksichtigt.

Angabenvorbehalt


Bei den Modellberechnungen haben wir entsprechend den jeweiligen Angaben mit gültigen finanzmathematischen Regeln gerechnet. Des Weiteren wurde den Berechnungen die derzeit aktuelle Gesetzeslage zugrunde gelegt, die sich ändern kann.

Bei Änderung Ihrer persönlichen Situation empfiehlt es sich, erneut ein Gespräch mit Ihrem Berater zu führen, da sich durchaus Veränderungen bei der Planung und Empfehlung ergeben können.

Das der Modellrechnung zugrunde liegende EDV-Programm wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Gewähr geben.

Die voraussichtliche Rente ist überschlägig auf die angezeigte Lebenserwartung gerechnet. Bei Rentenbeginn ergeben sich hier Abweichungen, da die Rente dann nach den Rechnungs- und Tarifbedingungen der Versicherungsanbieter lebenslang berechnet werden muss. Die Angaben sind unverbindlich und können nicht garantiert werden. ³

Die Berechnungen basieren auf aktuellen Zinseinschätzungen sowie Annahmen und werden sich bis zum Ablauf der Verträge verändern. 4)

Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in Euro und Cent nur als Beispiele anzusehen.

  • Alleinstehende, 23 Jahre, 20.000 € Jahreseinkommen

Monatlicher Eigenbetrag

53,83 €

Rentenbeginn

67 Jahre

Angenommene Verzinsung

3,50 %

Summe Eigenbeträge

28.264 €

Summe möglicher staatlicher Zulagen

6.736 €

Mögliches Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase

104.204 €

Unverbindliche voraussichtliche
Bruttorente (ohne Inflation) *, 3

697 €

  • Ehepaar, beide 35 Jahre, 2 Kinder, 1 Verdiener, 35.000 € Jahreseinkommen

Monatlicher Eigenbetrag

73,00 €

Rentenbeginn

67 Jahre

Angenommene Verzinsung

3,50 %

Summe Eigenbeträge

30.036 €

Summe möglicher staatlicher Zulagen

14.414 €

Mögliches Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase

94.763 €

Unverbindliche voraussichtliche
Bruttorente (ohne Inflation) *, 3

634 €

Möglich ist hier eine zusätzliche Riester-Rente für den nicht berufstätigen Partner, damit dieser Vorteile aus der jährlichen Grundförderung ziehen kann.

  • Kinderloses Ehepaar, beide 35 Jahre, beide berufstätig

Hauptverdiener

Nebenverdiener

Jahreseinkommen

22.000 €

14.000 €

Monatlicher Eigenbetrag

60,50 €

33,83 €

Rentenbeginn

67 Jahre

67 Jahre

Angenommene Verzinsung

3,50 %

3,50 %

Summe Eigenbeträge

23.052 €

12.982 €

Summe möglicher staatlicher Zulagen

4.888 €

4.888 €

Mögliches Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase

59.565 €

37.905 €

Unverbindliche voraussichtliche Bruttorente (ohne Inflation) *, 3

399 €

254 €

* Monatiches Besparen von 66,67 € für gesamte Laufzeit vorausgesetzt 1); kalkulierter Kapitalverzehr gemäß Lebenserwartung bis zum 85. Lebensjahr 2)

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Häufige Fragen zur Rieter-Rente:

Wie beantrage ich die staatliche Zulage?

Wir schicken Ihnen zu Beginn des Folgejahres einmalig einen so genannten Dauerzulagen-Antrag. Diesen geben Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurück. Alles Weitere geschieht ohne Ihr Zutun

Wer bekommt die Kinderzulage?

Leben die Eltern zusammen, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Beide Eltern können beantragen, dass diese dem Vater zugeschrieben wird. Diesen Antrag können Sie allerdings nicht widerrufen, und er gilt nur für das jeweilige Jahr. Leben die Eltern getrennt, wird die Kinderzulage dem Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld bekommt.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?

Dann können Sie die Sparrate anpassen. Das macht Riester-Banksparpläne sehr flexibel. Wenn sich Ihr Vorjahreseinkommen erhöht hat, müssen Sie auch Ihre Sparraten nach oben korrigieren, damit Sie weiterhin die volle Zulage bekommen.

Sie haben noch Fragen? Wir die Antworten.

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Mehr Informationen

Fragen & Antworten

Fragen zur Riester-Rente beantworten wir hier: 

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